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Das Linguarum-Team bietet schnelle und professionelle Beglaubigungen von Übersetzungen in über 56 Sprachen. Die Übersetzungen werden dabei von fachkundigen Muttersprachler vorgenommen, die staatlich geprüft sowie öffentlich bestellt und allgemein beeidigt sind.
Erfahrungsgemäss benötigen Sie eine Beglaubigung sobald es sich um Schriftstücke für amtliche Zwecke bzw. Urkunden handelt, ebenso wie für Einsätze in der Rechtspflege und bei Behörden (z.B. vor Gericht, bei Standesämtern). Die amtliche Bezeichnung der Beeidigung kann je nach Bundesland unterschiedlich sein, z. B.:
Trotz unterschiedlicher Beeidigungsvoraussetzungen haben alle einen allgemeinen Eid bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde abgelegt. Dieser Eid ist gemäss § 189 GVG vor allen Gerichten des Bundes und der Länder gültig und verpflichet zur Verschwiegenheit sowie einer treuen und gewissenhaften Übersetzung.
Prüfen Sie immer bei der einzureichenden Stelle, ob eine beglaubigte Übersetzung von einem/einer in Deutschland beeidigten Übersetzer für Ihre Zwecke erforderlich bzw. ausreichend ist. Die genaue Formulierung des Beglaubigungsstempels unterscheidet sich ebenfalls zwischen den Bundesländern, bestätigt aber in jedem Fall die Vollständigkeit und Richtigkeit der angefertigten Übersetzung.
Eine Apostille ist eine zusätzliche Beglaubigung durch einen Notar, der beglaubigt, dass der/die Übersetzer:in beglaubigen darf. Das ist mit hohen Kosten verbunden.
Natürlich kann auch eine Kopie eines Dokuments beglaubigt werden. In diesem Fall würde in der Fusszeile stehen: „Beglaubigte Übersetzung der beigefügten Kopie…“. Der Ausgangstext (ein Scan) wird mit dem übersetzten Text zusammengeheftet, unterschrieben, abgestempelt und per Post zugesendet.
Was für den individuellen Fall benötigt wird, müssen Sie mit der zuständigen Behörde abklären.
Wenn Sie Urkunden im Ausland vorlegen möchten, werden diese oftmals nur anerkannt, wenn ihre Echtheit in Form einer Beglaubigung festgestellt wurde. Das Siegel der ausstellenden Behörde allein wird nicht anerkannt. Hierzu gibt es zwei international angewandte Beglaubigungsverfahren – die Apostille und die Legalisation.
Beide Formen bestätigen die Echtheit von ausländischen Urkunden. Eine Legalisation wird von Konsularbeamt:innen des jeweiligen Landes, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ausgestellt, was mit höherem Aufwand verbunden ist.
Apostillen werden von Behörden ausgestellt und sind vereinfachte Varianten der Legalisationen. Sie können allerdings nur dann anerkannt werden, wenn beide Länder dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5.Oktober 1961 beigetreten sind.
Wie bei der Übersetzung von Standarddokumenten richtet sich auch hier der Preis nach verschiedenen Kriterien wie Sprachkombination, Dringlichkeit sowie Umfang und Spezifität des Textes. Besonders bei offiziellen Dokumenten kommen oft noch Besonderheiten des Layouts hinzu. Deshalb lassen sich nur sehr schwer pauschale Aussagen über den zu erwartenden Preis treffen. Aus diesem Grund rückversichern wir uns bei Übersetzungsaufträgen mit Beglaubigung bei unseren Fachübersetzer:innen und unterbreiten Ihnen anschliessend Angebot.
Bevor Sie die beglaubigte Übersetzung auf dem Postweg erhalten, sendet Ihnen die/der Fachübersetzer:in die Übersetzung vorab per E-Mail. Sie haben so die Möglichkeit die Übersetzung zu prüfen – insbesondere die Richtigkeit von Namen, Daten und anderen Informationen. Sobald die/der Fachübersetzer:in die Freigabe erhalten hat, druckt er die Übersetzung aus, unterschreibt und stempelt sie und schickt sie per Post zu. Das ist keine Pflicht, kann aber hilfreich sein um nachträglichen Mehraufwand durch Korrekturen zu vermeiden.
Linguarum ist mehr als nur Ihr Übersetzungsdienstleister. Wir sind Ihr Partner auf dem Weg zur globalen Präsenz. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre internationalen Märkte erobern!
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